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Anmeldungsdatum: 04.04.2004
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Wohnort: Hamburg
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| Verfasst am: 13.08.2011 17:25 Titel: Gericht begrenzt Abmahn-Entgelt für eBay-Fotoklau auf 100 Euro [13.08.2011] |
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Von heise.de berichtet:
Zitat: Wer jemanden wegen eines urheberrechtlichen Bagatellverstoßes erstmalig abmahnt, muss die Kosten, die er dafür geltend macht, auf 100 Euro begrenzen. Diese seit 2008 geltende Regelung, die das Geldverdienen mit typischen Standard-Abmahnungen etwa für illegale Musiktauschereien einschränken sollte, kam bislang nur selten zur Anwendung. Das Amtsgericht (AG) Köln hat sie in einem Ende April ergangenen Urteil (Aktenzeichen: 137 C 691/10) auf das unerlaubte "Ausleihen" fremder Fotos bei eBay-Angeboten angewandt, was das zuständige Landgericht (LG) mit einem Hinweisbeschluss am 2. August (Aktenzeichen 28 S 10/11) bestätigte. Das berichtet der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke auf dem Portal "koeln-bonn-business-on".
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Quelle und ganzen Artikel hier lesen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-begrenzt-Abmahn-Entgelt-fuer-eBay-Fotoklau-auf-100-Euro-1322722.html |
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