Gairigo
Anmeldungsdatum: 21.11.2003
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Wohnort: Hamburg
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| Verfasst am: 28.07.2011 17:24 Titel: Urteil: Arbeitgeber darf auf dienstliche E-Mails eines Arbeitnehmers zugreifen [28.07.2011] |
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Von heise.de berichtet:
Zitat: Ein Arbeitgeber kann ausnahmweise auch dann auf dienstliche E-Mails zugreifen, wenn elektronische Post in einem Unternehmen grundsätzlich auch privat genutzt werden darf. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 16. Februar 2011 (Az. 4 Sa 2132/10) entschieden.
Das Gericht hatte zu klären, ob die Klägerin ihren Vorgesetzten den Zugriff auf die im eigenen E-Mail-Postfach vorhandenen E-Mails verweigern kann. In einer Betriebsvereinbarung des Unternehmen aus der Automobilbranche heißt es, dass "E-Mail in geringem Umfang auch für die private interne und externe Kommunikation" genutzt werden darf. E-Mails privaten Inhalts sollten mit "privat" in der Betreffzeile gekennzeichnet werden, was die Klägerin auch beherzigte.
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Quelle und ganzen Artikel hier lesen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Arbeitgeber-darf-auf-dienstliche-E-Mails-eines-Arbeitnehmers-zugreifen-1287540.html |
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