Verfasst am: 08.06.2010 14:41 Titel: Am 11. Juni 2010 treten Gesetzesänderungen zum Widerrufsrecht in Kraft [08.06.2010]
Von xt-commerce.com berichtet:
Zitat: Am 11. Juni 2010 treten Gesetzesänderungen zum Widerrufsrecht in Kraft. Folge: Alle Online-Händler müssen ihre Widerrufsbelehrung überarbeiten. Und zwar genau an diesem Tag – nicht vorher und nicht nachher. Da es keine Übergangsfristen gibt, sind veraltete Widerrufsbelehrungen nach dem 11. Juni einer erhöhten Abmahngefahr ausgesetzt.
Aber das neue Widerrufsrecht bringt Online-Händlern auch Vorteile. Denn Käufer können dann auch unverzüglich nach Vertragsschluss über ihr Widerrufsrecht in Textform unterrichtet werden, ohne dass Verkäufer mit einer längeren Widerrufsfrist bzw. einem eingeschränkten Wertersatz bestraft werden. Insbesondere eBay Händler können sich also auf den 11. Juni freuen. Doch Vorsicht: Einmal abgegebene Unterlassungserklärungen behalten auch nach der Gesetzesänderung ihre Wirksamkeit und müssen vorab gekündigt werden.
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